Deutschlands PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht
Sie ist seit sie im Jahr 2015 beschlossen wurde stark umstritten: Die als Prestigeprojekt von der CSU vorangetriebene PKW-Maut in Deutschland. Neben dem ADAC und sogar dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages war auch die EU-Komission zunächst skeptisch und ließ such erst in Folge von Nachverhandlungen auf die deutschen Pläne ein: Die Maut sollte von allen Fahrern auf Autobahnen (und ausschließlich für Inländer Bundesstraßen) entrichtet werden müssen. Die Krux an dieser Stelle war jedoch die Tatsache, dass die deutschen Fahrer die gezahlte Summe durch eine Reduzierung der Kfz-Steuer zurückerhalten sollten.
Damit wollte sich Österreich nicht abfinden und klagte mit Unterstützung der Niederlande vor dem europäischen Gerichtshof: Die PKW-Maut diskriminiere Ausländer. Nun wurde am Dienstagmorgen das Urteil gefällt, der EuGH gab den Klägern Recht: Die Maut verstoße gegen EU-Recht, da sie nicht nur Ausländer benachteilige, sondern zudem den freien Waren- und Diensleistungsverkehr im Binnenmarkt der EU behindere.
So wird Deutschland die Maut nicht in dieser Form wie geplant ab Oktober 2020 einziehen können. Vielmehr könnte die Regierung sie nur ohne die entsprechenden Steuererleichterungen für die Inländer bringen. Doch auch das dürfte wohl kaum die Lösung der Wahl sein, würden dann doch sicherlich die deutschen Fahrer angesichts der Mehrbelastung auf die Barrikaden gehen …